{"id":58,"date":"2016-08-02T17:00:19","date_gmt":"2016-08-02T16:00:19","guid":{"rendered":"http:\/\/www.happysound.at\/?page_id=58"},"modified":"2018-12-05T14:45:40","modified_gmt":"2018-12-05T13:45:40","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.happysound.at\/?page_id=58","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<h2>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN der Firma Happy Sound \u2013 Karl Zotter<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>I.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Geltung<\/h4>\n<p>Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser AGB, und zwar unabh\u00e4ngig von der Art des Rechtsgesch\u00e4ftes. S\u00e4mtliche unserer privatrechtlichen Willenserkl\u00e4rungen sind auf Grundlage dieser AGB zu verstehen. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir h\u00e4tten schriftlich und ausdr\u00fccklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserf\u00fcllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren AGB abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch f\u00fcr alle weiteren Rechtsgesch\u00e4fte zwischen den Vertragsparteien.<\/p>\n<h4>II.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Vertragsabschluss, Anbot, Preis, Kostenvoranschlag<\/h4>\n<p>a.) Unsere Angebote verstehen sich unverbindlich und freibleibend. Von diesen AGB oder anderen unserer schriftlichen Willenserkl\u00e4rungen abweichende m\u00fcndliche Zusagen, Nebenabreden und dergleichen, insbesondere solche, die von Mitarbeitern, Zustellern, etc. abgegeben werden, sind f\u00fcr uns nicht verbindlich. Der Inhalt der von uns verwendeten Prospekte, Werbeank\u00fcndigungen etc. wird nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass darauf ausdr\u00fccklich Bezug genommen wurde. Der Punkt II. a) 2. Satz gilt nicht bei Verbrauchergesch\u00e4ften.<\/p>\n<p>b.) Jeder Auftrag bedarf zum Vertragsabschluss einer Auftragsbest\u00e4tigung. Das Absenden oder \u00dcbergeben der vom Kunden bestellten Ware bewirkt ebenfalls den Vertragsabschluss. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch achtt\u00e4gige Frist, ab Zugang des Angebotes daran gebunden. Bei s\u00e4mtlichen Bestellungen gilt der Inhalt unserer Auftragsbest\u00e4tigung als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen 24 Stunden ab Erhalt schriftlich Einwendungen erhebt bzw. \u00c4nderungen am Auftrag vornimmt.<\/p>\n<p>c.) Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdr\u00fccklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschl\u00fcsse oder sollten sich andere, f\u00fcr die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie jene f\u00fcr Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc., ver\u00e4ndern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erh\u00f6hen oder zu erm\u00e4\u00dfigen. Der Punkt II. c) gilt nicht bei Verbrauchergesch\u00e4ften.<\/p>\n<p>d.) F\u00fcr von uns erstellte Grobkonzepte, Grobkalkulationen und Kostenvoranschl\u00e4ge sind mangels anderer schriftlicher Vereinbarung unverbindlich und entgeltlich. Ebenso sind die von uns erstellten Ideen- bzw. Realisierungskonzepte entgeltlich. F\u00fcr die Erstellung dieser Leistung wird ein Stundenhonorar von EUR&nbsp;100,00 (exkl. Umsatzsteuer) verrechnet. Ein f\u00fcr diese Leistungen bezahltes Entgelt wird dem Kunden gutgeschrieben, wenn aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.<\/p>\n<h4>III.&nbsp;&nbsp; Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen<\/h4>\n<p>a.) Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen \u00dcbergabe der Ware bar zu bezahlen. Unsere Rechnungen sind ab Waren\u00fcbernahme zur Zahlung f\u00e4llig. Ohne besondere Vereinbarung ist der Abzug eines Skontos nicht zul\u00e4ssig. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten allf\u00e4llige Skontovereinbarungen au\u00dfer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einlangens auf unserem Gesch\u00e4ftskonto als geleistet.<\/p>\n<p>b) Zur Abdeckung unseres Aufwandes und Vorleistungen sind wir berechtigt Vorauszahlungen bis zur H\u00f6he von 90&nbsp;% der Angebotssumme zu verlangen.<\/p>\n<p>c) F\u00fcr den Fall des Zahlungsverzuges sind wir ab F\u00e4lligkeit berechtigt, Verzugszinsen in H\u00f6he von 12&nbsp;% per anno zu verrechnen. Weitere Anspr\u00fcche, wie insbesondere der Anspruch auf h\u00f6here Zinsen, aus dem Titel des Schadenersatzes bleiben vorbehalten. Der Punkt III. c) erster Satz gilt nicht bei Kreditgesch\u00e4ften mit Verbrauchern.<\/p>\n<h4>IV.&nbsp; Vertragsr\u00fccktritt<\/h4>\n<p>a) Neben den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen sind wir auch bei Annahmeverzug (Pkt. VII) bzw. bei Fehlen der f\u00fcr die Verwirklichung des Projektes notwendigen Unterst\u00fctzung des Kunden oder anderen wichtigen Gr\u00fcnden, wie insbesondere Er\u00f6ffnung des Konkursverfahrens \u00fcber das Verm\u00f6gen eines Vertragspartners oder Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Verm\u00f6gens, zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. F\u00fcr den Fall des R\u00fccktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 25&nbsp;% des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tats\u00e4chlich entstandenen Schadens zu begehren.<\/p>\n<p>b) Bei Zahlungsverzug des Kunden oder bei Bekanntwerden von Umst\u00e4nden, die die Kreditw\u00fcrdigkeit zu mindern geeignet sind, wie z.B. bei Wechselprotest, Klagsf\u00fchrungen oder Exekutionsverfahren, sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtigungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zur\u00fcckzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder \u2013 gegebenenfalls nach Setzung einer angemessenen Nachfrist &#8211; vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. F\u00fcr den Fall des R\u00fccktrittes kommen die Bestimmungen von Punkt IV. a.) dieser AGB zur Anwendung. Bei Vorliegen der unter Punkt IV b.) angef\u00fchrten Umst\u00e4nde werden s\u00e4mtliche unsere Forderungen ohne R\u00fccksicht auf F\u00e4lligkeitsvereinbarungen sofort zur Zahlung f\u00e4llig.<\/p>\n<p>c) Tritt der Kunde &#8211; ohne dazu berechtigt zu sein &#8211; vom Vertrag zur\u00fcck oder begehrt er unberechtigt seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf der Erf\u00fcllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in der H\u00f6he von 30&nbsp;% des Bruttorechnungsbetrages oder den tats\u00e4chlich entstandenen Schaden zu bezahlen.<\/p>\n<p>d.) Bei Vertragsabschl\u00fcssen im Fernabsatz (\u00a7\u00a7 5a ff KSchG) kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von sieben Werktagen zur\u00fccktreten, wobei Samstage nicht als Werktage z\u00e4hlen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es gen\u00fcgt, die R\u00fccktrittserkl\u00e4rung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gem\u00e4\u00df dieser Bestimmung vom Vertrag zur\u00fcck, hat er die Kosten der R\u00fccksendung der Ware zu tragen; wurde f\u00fcr den Vertrag ein Kredit abgeschlossen, so hat er \u00fcberdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgaben (Geb\u00fchren) f\u00fcr die Kreditgew\u00e4hrung zu tragen. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausf\u00fchrung vereinbarungsgem\u00e4\u00df innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein R\u00fccktritt nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<h4>V.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Mahn- und Inkassospesen<\/h4>\n<p>Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde die uns entstehenden Mahnspesen in H\u00f6he von pauschal EUR&nbsp;10,00 zuz\u00fcglich Porto pro erfolgter Mahnung sowie f\u00fcr die Evidenzhaltung des Schuldverh\u00e4ltnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR&nbsp;30,00 zu ersetzen. Dar\u00fcber hinaus sind uns alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, z.B. die tarifm\u00e4\u00dfigen Kosten eines Rechtsanwaltes. Der Punkt V. 2. Satz gilt nicht bei Verbrauchergesch\u00e4ften.<\/p>\n<h4>VI.&nbsp; Stornobedingungen<\/h4>\n<p>a) Alle von uns geleisteten Vorarbeiten, wie konzeptionelle und organisatorische Leistungen sind im Fall einer Stornierung durch den Kunden in voller H\u00f6he zu bezahlen.<\/p>\n<p>b) Mangels anderer schriftlicher Vereinbarungen werden nachstehende Stornogeb\u00fchren jeweils in Prozent der Bruttoauftragssumme verrechnet:<\/p>\n<ul>\n<li>Stornierung bis acht Wochen vor der Veranstaltung 30&nbsp;%<\/li>\n<li>Stornierung bis vier Wochen vor der Veranstaltung 50&nbsp;%<\/li>\n<li>Stornierung bis zwei Wochen vor der Veranstaltung 80&nbsp;%<\/li>\n<li>Stornierung k\u00fcrzer als zwei Wochen vor der Veranstaltung 100&nbsp;%<\/li>\n<\/ul>\n<h4>VII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug<\/h4>\n<p>a) Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten f\u00fcr Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch wird jedoch diese Leistung gegen gesonderte Zahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden f\u00fcr Transport bzw. Zustellung die tats\u00e4chlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder \u00fcblichen Fracht- und Fuhrl\u00f6hne der gew\u00e4hlten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchen\u00fcblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt.<\/p>\n<p>b) Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart angenommen (Annahmeverzug), sind wir berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wof\u00fcr wir eine Lagergeb\u00fchr von 1&nbsp;% des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmann einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserf\u00fcllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.<\/p>\n<h4>VIII.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Lieferfrist<\/h4>\n<p>a) Zur Leistungsausf\u00fchrung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausf\u00fchrung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsma\u00dfnahmen erf\u00fcllt hat.<\/p>\n<p>b) Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen bis zu einer Woche zu \u00fcberschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/p>\n<p>c) Sollten wir im Falle h\u00f6herer Gewalt oder von uns nicht verschuldeter Umst\u00e4nde nicht in der Lage sein unsere vereinbarten Leistungen zu erbringen, kann der Kunde keine Anspr\u00fcche insbesondere aus dem Titel des Schadenersatzes gegen uns geltend machen.<\/p>\n<h4>IX.&nbsp; Gefahren\u00fcbergang<\/h4>\n<p>Unbeschadet der gesetzlichen Regelungen geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Unterganges oder der zuf\u00e4lligen Verschlechterung jedenfalls mit der \u00dcbergabe an den Transporteur &#8211; auch bei Lieferung frei Bestimmungsort &#8211; auf den Vertragspartner \u00fcber.<\/p>\n<h4>X.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Benutzungsbedingungen f\u00fcr Leihger\u00e4te<\/h4>\n<p>a) Die Abholung der Ger\u00e4te kann (nach Verf\u00fcgbarkeit) am Vortag des Mietbeginns ab 12&nbsp;Uhr, die R\u00fcckgabe muss bis 12&nbsp;Uhr am Tag nach Ablauf der Mietzeit erfolgen. Ein amtlich anerkannter Lichtbildausweis ist vom Kunden vorzuweisen. In diesem Fall werden Abhol- und R\u00fcckgabetag nicht verrechnet \u2013 nur der\/die Veranstaltungstag(e). Als Sicherheit behalten wir uns das Recht vor, einen Kautionsbetrag bei Lieferung oder Abholung des Leihger\u00e4te einzuheben, der bis zum Dreifachen des Mietpreises betragen kann \u2013 bei hochwertigen Leihger\u00e4ten sind abweichende Betr\u00e4ge m\u00f6glich. Der genaue Kautionsbetrag wird bei der \u00dcbergabe festgelegt, da die H\u00f6he des Betrages abh\u00e4ngig vom Leihger\u00e4t ist. Wir sind berechtigt, zu Recht bestehende und f\u00e4llig gestellte offene Forderungen aus dem Mietverh\u00e4ltnis nach deren F\u00e4lligkeit aus dieser Kaution abzudecken.<\/p>\n<p>b) Der Kunde (Mieter) hat sich bei der \u00dcbergabe von der Vollst\u00e4ndigkeit und M\u00e4ngelfreiheit der \u00fcbergebenen Leihger\u00e4te und Gegenst\u00e4nde zu \u00fcberzeugen und etwaige M\u00e4ngel sofort zu beanstanden. Unterl\u00e4sst der Kunde die M\u00e4ngelr\u00fcge, so ist er unbeschadet weiterer Anspr\u00fcche von uns nicht berechtigt, Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche geltend zu machen oder das Vertragsverh\u00e4ltnis aufzuk\u00fcndigen, vorzeitig aufzul\u00f6sen, Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen oder Anspr\u00fcche aus ungerechtfertigter Bereicherung geltend zu machen. Mit der \u00dcbernahme der Leihger\u00e4te best\u00e4tigt der Kunde die ordnungsm\u00e4\u00dfe und vollst\u00e4ndige Ausfolgung. Nach der \u00dcbernahme durch den Kunden tr\u00e4gt dieser die volle Gefahr f\u00fcr die \u00fcbernommenen Gegenst\u00e4nde und Leihger\u00e4te bis zur R\u00fcckgabe an uns. Insbesondere haftet der Kunde in diesem Zeitpunkt auch f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch die Handlungen Dritter oder durch h\u00f6here Gewalt entstehen. Unterl\u00e4sst der Kunde die Untersuchung und oder die M\u00e4ngelr\u00fcge, so gilt der Umfang und der Zustand des gelieferten\/abgeholten Materials als mangelfrei. S\u00e4mtliche Schadenersatzanspr\u00fcche des Kunden (auch f\u00fcr Leistungen wie Transport und Montage) sind ausgeschlossen, insbesondere auch Schadenersatzanspr\u00fcche infolge Unm\u00f6glichkeit der Leistungen, wegen Nichterf\u00fcllung, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung; dieser Haftungsausschluss gilt auch f\u00fcr jegliche Art von Folgesch\u00e4den, entgangenem Gewinn oder sonstiger Verm\u00f6genssch\u00e4den.<\/p>\n<p>c) Leihger\u00e4te, die bei der R\u00fcckgabe fehlen, besch\u00e4digt sind oder aus anderem Grund nicht mehr benutzt werden k\u00f6nnen, sind zu ersetzen, wobei der Neupreis in Rechnung gestellt wird. F\u00fcr die Reinigung verschmutzter Gegenst\u00e4nde, die \u00fcber die normale Abnutzung hinausgeht, hat der Kunde die Kosten zu tragen, wobei die Art der Reinigung von uns bestimmt wird.<\/p>\n<p>d) Die vereinbarte Mietdauer ist unbedingt einzuhalten. Ist dies nicht m\u00f6glich, so sind wir hiervon unverz\u00fcglich in Kenntnis zu setzen. F\u00fcr jeden Tag, um den der R\u00fcckgabetermin \u00fcberschritten wird, ist die volle vereinbarte Miete pro Veranstaltungstag(e), bei Pauschalmieten der hieraus pro Tag der Mietdauer sich ergebende Betrag, zu entrichten. Dar\u00fcber hinaus ist der Kunde verpflichtet, den uns nachweisbar durch die \u00dcberschreitung des R\u00fcckgabetermins entstandenen Schadens zu ersetzen.<\/p>\n<p>e.) S\u00e4mtliche Leihger\u00e4te und Aufbauten d\u00fcrfen nur von fachlich geschultem und ausgebildetem Personal bedient werden, insbesondere d\u00fcrfen Aufbauten durch uns nicht mehr ver\u00e4ndert werden.<\/p>\n<p>f.) Der Kunde haftet uns gegen\u00fcber f\u00fcr vors\u00e4tzliche und fahrl\u00e4ssige Schadenzuf\u00fcgung sowie f\u00fcr zuf\u00e4llige Schadenzuf\u00fcgung (einschlie\u00dflich dem Fall der h\u00f6heren Gewalt). Der Kunde haftet f\u00fcr sein eigenes Verhalten, das seiner Mitarbeiter, f\u00fcr das Verhalten von durch ihn zur Veranstaltungsabwicklung beigezogenen Dritten (Subunternehmer, K\u00fcnstler, Musiker) sowie f\u00fcr das Verhalten von Publikum. Der Kunde ist verpflichtet das allgemein in den jeweiligen Vertragsgegenst\u00e4nden verbundene Risiko wie Diebstahl, Besch\u00e4digung, Haftplicht, Transport ordnungsgem\u00e4\u00df und ausreichend zu versichern.<\/p>\n<h4>XI.&nbsp; \u00d6rtliche Gegebenheiten<\/h4>\n<p>Sollten Gel\u00e4ndeanpassungen f\u00fcr den Aufbau n\u00f6tig sein so zeichnet sich der Kunde hierf\u00fcr und f\u00fcr die Kosten derselben verantwortlich. F\u00fcr finanzielle Sch\u00e4den seitens des Veranstalters, die aufgrund von Wetter oder windbedingten Gr\u00fcnden die Sicherung der B\u00fchnenaufbauten oder das Abplanen von B\u00fchnenteilen erfordert, \u00fcbernehmen wir keinerlei Haftung.<\/p>\n<h4>XII. Gew\u00e4hrleistung, Untersuchungs- und R\u00fcgepflicht<\/h4>\n<p>a) Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Kunden erf\u00fcllen wir bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Schadenersatzanspr\u00fcche des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen, k\u00f6nnen erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erf\u00fcllung der Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche in Verzug geraten sind.<\/p>\n<p>a) Im Sinne der \u00a7 377 f HGB ist die Ware nach der Ablieferung unverz\u00fcglich, l\u00e4ngstens aber binnen sechs Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte M\u00e4ngel sind uns unverz\u00fcglich, l\u00e4ngstens aber binnen drei Werktagen nach ihrer Entdeckung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekanntzugeben. Verdeckte M\u00e4ngel sind unverz\u00fcglich, l\u00e4ngstens aber binnen drei Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu r\u00fcgen. Wird eine M\u00e4ngelr\u00fcge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Der Punkt XII. a) und b) gilt nicht bei Verbrauchergesch\u00e4ften.<\/p>\n<p>c) Bei Verbrauchergesch\u00e4ften k\u00f6nnen wir uns bei einer Gattungsschuld von den Anspr\u00fcchen des Kunden auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, dass wir in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine m\u00e4ngelfreie austauschen. Wir k\u00f6nnen uns von der Pflicht zur Gew\u00e4hrung einer angemessenen Preisminderung dadurch befreien, dass wir in angemessener Frist in einer f\u00fcr den Verbraucher zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirken oder das Fehlende nachtragen.<\/p>\n<h4>XIII.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Schadenersatz<\/h4>\n<p>a) S\u00e4mtliche Schadenersatzanspr\u00fcche gegen uns sind in F\u00e4llen leichter Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrl\u00e4ssigkeit hat der Gesch\u00e4digte zu beweisen.<\/p>\n<p>b) Die Verj\u00e4hrungsfrist von Schadenersatzanspr\u00fcchen betr\u00e4gt sechs Monate ab Gefahren\u00fcbergang. Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen \u00fcber Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gew\u00e4hrleistungsanspruches geltend gemacht wird.<\/p>\n<p>d) Punkt XIII. a) 1. Satz gilt bei Verbrauchergesch\u00e4ften nicht f\u00fcr Personensch\u00e4den und f\u00fcr Sch\u00e4den an zur Bearbeitung \u00fcbernommenen Sachen. Punkt XIII. a) 2. Satz, b) 1. Satz gilt bei Verbrauchergesch\u00e4ften nicht.<\/p>\n<h4>XIV.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Produkthaftung<\/h4>\n<p>Regressforderungen im Sinne des \u00a7 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sph\u00e4re verursacht und zumindest grob fahrl\u00e4ssig verschuldet worden ist.<\/p>\n<h4>XV.Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung<\/h4>\n<p>a) Alle Waren und Sachen werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung einschlie\u00dflich aller Nebenforderungen unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung f\u00fcr unsere Saldoforderung.<\/p>\n<p>b) Bei Zur\u00fcckforderung bzw. Zur\u00fccknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache durch uns liegt nur dann ein R\u00fccktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt wird. Bei Warenr\u00fccknahme sind wir &#8211; unbeschadet weiterer Anspr\u00fcche &#8211; berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.<\/p>\n<p>c) Sofern der Erwerber die von uns gelieferten Waren oder Sachen vor Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher unserer Forderungen verarbeitet oder bearbeitet, erwirbt er dadurch nicht Eigentum daran. Wir erwerben Miteigentum an der dadurch entstandenen neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der von uns gelieferten Waren zu den anderen verarbeiteten Waren im Zeitpunkt der Ver- oder Bearbeitung.<\/p>\n<p>d) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren darf der K\u00e4ufer weder verpf\u00e4nden noch sicherungshalber \u00fcbereignen. Bei etwaigen Pf\u00e4ndungen oder sonstiger Inanspruchnahme durch dritte Personen ist der K\u00e4ufer verhalten, unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns unverz\u00fcglich zu verst\u00e4ndigen.<\/p>\n<p>e) Nur ein Unternehmer, zu dessen ordentlichen Gesch\u00e4ftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren geh\u00f6rt, darf bis zur vollst\u00e4ndigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung \u00fcber die Vorbehaltsware verf\u00fcgen.<\/p>\n<p>f) Der Kunde tr\u00e4gt das volle Risiko f\u00fcr die Vorbehaltsware, insbesondere f\u00fcr die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.<\/p>\n<h4>XVI.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Forderungsabtretungen<\/h4>\n<p>a) Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegen\u00fcber Dritten, soweit diese durch Ver\u00e4u\u00dferung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endg\u00fcltigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegen\u00fcber in Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserl\u00f6se abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allf\u00e4llige Anspr\u00fcche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des \u00a7 15 VersVG bereits jetzt an uns abgetreten.<\/p>\n<p>b) Forderungen gegen uns d\u00fcrfen ohne unsere ausdr\u00fcckliche Zustimmung nicht abgetreten werden.<\/p>\n<p>c.) Der Kunde kann mit seinen Forderungen, insbesondere aus Warenlieferungen, nur dann gegen unsere Forderung aufrechnen, wenn wir diese Forderungen ausdr\u00fccklich schriftlich anerkannt haben und sie f\u00e4llig sind.<\/p>\n<h4>XVII.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Zur\u00fcckbehaltung<\/h4>\n<p>Der Kunde ist bei gerechtfertigter Reklamation au\u00dfer in den F\u00e4llen der R\u00fcckabwicklung nicht zur Zur\u00fcckhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt. Punkt XVII. gilt nicht bei Verbrauchergesch\u00e4ften.<\/p>\n<h4>XVIII.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Terminverlust<\/h4>\n<p>a) Soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtung in Teilbetr\u00e4gen abzustatten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate s\u00e4mtliche noch ausst\u00e4ndigen Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort f\u00e4llig werden.<\/p>\n<p>b) Punkt XVIII. a) gilt bei Verbrauchergesch\u00e4ften soweit wir unsere Leistung vollst\u00e4ndig erbracht haben, auch nur eine r\u00fcckst\u00e4ndige Teilleistung des Kunden mindestens sechs Wochen f\u00e4llig ist, und wenn wir den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von zumindest zwei Wochen unter Androhung von Terminverlust gemahnt haben.<\/p>\n<h4>XIX.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Gerichtsstand, anwendbares Recht<\/h4>\n<p>Sofern der Kunde nicht Verbraucher i.S.d. KSchG ist, ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverh\u00e4ltnis das sachlich zust\u00e4ndige Gericht in Graz. Trotzdem sind wir berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. Der Vertrag unterliegt dem \u00f6sterreichischen materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.<\/p>\n<h4>XX. Datenschutz, Bonit\u00e4tspr\u00fcfung<\/h4>\n<p>a.) Wir verwenden von Kunden \u00fcbermittelte Daten ausschlie\u00dflich im gesetzlich zul\u00e4ssigen Rahmen, insbesondere unter Beachtung des Datenschutzgesetzes 2000 in der jeweils geltenden Fassung und der Datenschutzgrundverordnung. Erfasst werden stets nur jene Daten, die zur Erf\u00fcllung der gesch\u00e4ftlichen Aufgaben notwendig sind, aufbewahrt werden Daten nur so lange wie n\u00f6tig. Nach Ablauf der mit den Kunden, Mitarbeitern oder Bewerbern vereinbarten Aufbewahrungszeitr\u00e4umen werden personenbezogene Daten automatisch gel\u00f6scht.<\/p>\n<p>b.) Der Kunde erteilt seine Zustimmung zur \u00dcberpr\u00fcfung seiner Identit\u00e4t und Bonit\u00e4t und stimmt zu, dass seine Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Bestelldaten) zu diesem Zweck an die beh\u00f6rdlich gefugte Kreditschutzverb\u00e4nde, Kreditinstitute und Gewerbebetreibende, die zur Aus\u00fcbung des Gewerbes der Auskunfteien \u00fcber Kreditverh\u00e4ltnisse berechtigt sind (\u00a7142 GewO), \u00fcbermittelt werden. Auskunfteien, an welche zu Zwecken der Bonit\u00e4tspr\u00fcfung Daten \u00fcbermittelt werden, sind in \u00d6sterreich der Kreditschutzverband von 1870 (KSV), Wielandgasse 14, 8010 Graz und der AKV Europa \u2013 Alpenl\u00e4ndischer Kreditorenverband, Pestalozzistra\u00dfe 2, 8011 Graz.<\/p>\n<p>c.) Das unentgeltliche Recht auf Widerruf der Zustimmung zur Verwendung und \u00dcbermittlung der personenbezogenen Daten seitens des Kunden bleibt hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>d.) Wir verpflichten uns, Stillschweigen \u00fcber alle im Rahmen des Gesch\u00e4ftsbetriebes bekannt gewordenen betrieblichen oder gesch\u00e4ftlichen Angelegenheiten des Kunden oder Interessenten zu bewahren, auch unbegrenzt \u00fcber den Zeitraum des Vertragsverh\u00e4ltnis hinaus.<\/p>\n<h4>XXI.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Erf\u00fcllungsort<\/h4>\n<p>Erf\u00fcllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.<\/p>\n<h4>XXII.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Salvatorische Klausel<\/h4>\n<p>Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchf\u00fchrbar sein oder werden, so ber\u00fchrt dies die G\u00fcltigkeit der Bedingungen im \u00dcbrigen nicht.<\/p>\n<p>Stand November 2018<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN der Firma Happy Sound \u2013 Karl Zotter &nbsp; I.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Geltung Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser AGB, und zwar unabh\u00e4ngig von der Art des Rechtsgesch\u00e4ftes. 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